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Special für die Leser der Pommeswelt: Gründung einer Pommesbude – welche Rechtsvorschriften müssen Sie beachten?

9. Oktober 2009 By Eva Engelken

coverWenn Sie als Existenzgründer in der Pommeswelt unterwegs sind, sprich:  einen Imbissstand eröffnen möchten, müssen Sie einige Rechtsvorschriften beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Die wichtigste: Wer ein Gaststättengewerbe eröffnen möchte, braucht eine Gaststättenerlaubnis.

Erst wenn die Gewerbeerlaubnis erteilt ist: Gewerbeanmeldung

Wenn Ihr Unternehmen eine Gaststättenerlaubnis benötigt (siehe unten), müssen Sie sich diese erst beschaffen, bevor Sie beim Gewerbeamt ihr Gewerbe anmelden können.

Aufgrund der Gewerbeanmeldung informiert die  Behörde automatisch das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, das Ordnungsamt und die Berufsgenossenschaft. Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK).

 

Voraussetzungen: Wer braucht eine Gaststättenerlaubnis?
Eine Gaststättenerlaubnis, auch Konzession genannt, benötigen Sie (gemäß § 1 Gaststättengesetz), wenn Sie in Ihrer Gaststätte entweder Alkohol verkaufen (auch Bier in Flaschen) oder zubereitetes Essen, das vor Ort verzehrt wird. Vor Ort heißt, dass Ihre Gäste an Ort und Stelle, d.h. im Sitzen oder an Stehtischen essen und trinken können.

 

Beispiel: Für einen mobilen Fastfood-Stand kann eine Erlaubnis nötig sein, wenn das Essen an Ort und Stelle verzehrt wird.

Beachten Sie außerdem, dass Sie für eine mobile Pommesbude bzw. einen Fastfood-Stand, der nicht länger als ein paar Wochen an einem Platz steht, eine Reisegewerbekarte benötigen. Bleibt der Wagen länger an einem Fleck stehen, handelt es sich um ein stehendes Gewerbe, zu dessen Eröffnung eine Gewerbeanmeldung ausreicht.

 

Ausnahmen: Wenn Sie nur alkoholfreie Getränke ausschenken oder wenn die zubereiteten Speisen nicht an Ort und Stelle gegessen, sondern nur mitgenommen werden, ist keine Konzession erforderlich.

 

Beispiel: Für Pommes-Frites-Automaten, in denen Pommes frites unmittelbar zum Verzehr zubereitet werden und die im Vorbeigehen benutzt werden, ist keine Gaststättenerlaubnis nötig.

 

Wichtig: Gewerbebehörde hat das letzte Wort

Ob in Ihrem konkreten Fall eine Gaststättenerlaubnis nötig ist oder eine einfache Gewerbeanmeldung ausreicht, entscheidet die zuständige Gewerbebehörde Ihrer Gemeinde. Lassen Sie sich vorher beraten.

Was kostet die Gaststättenerlaubnis für eine Pommesbude?

Der Preis einer Gaststättenkonzession hängt von der Art und Größe des konkreten Objekts ab und variiert von Stadt zu Stadt. Die Spanne reicht von etwa 500 Euro für einen Kiosk bis hin zu mehreren tausend Euro für ein Restaurant.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Gaststättenerlaubnis erfüllen?

Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre persönlich fachliche und sachliche Eignung und die Eignung der Räumlichkeiten nachweisen.

 

1. Die persönliche Zuverlässigkeit

Weisen Sie nach durch die Vorlage von:

– Führungszeugnis

– Auszug aus dem Gewerbezentralregister

– Steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

– Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis

– Eventuell: falls Ihr Unternehmen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine GmbH ist, zusätzlich durch einen Auszug aus dem Handelsregister sowie Angaben zu den geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern der Gesellschaft.

 

2. Die fachliche und sachliche Eignung weisen Sie nach durch:

– eine Ausbildung oder vergleichbare praktische Erfahrung in der Gastronomie oder alternativ durch eine lebensmittel- und hygienerechtliche Unterrichtung durch die IHK.

– Sie und Ihre Mitarbeiter benötigen ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt

 

3. Die räumlichen Voraussetzungen weisen Sie nach durch:

entsprechende Miet- oder Kaufverträge. Die Räume müssen bauliche und sicherheitsrechtliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Toiletten für Personal und Gäste. Ausnahme: die mobile Pommesbude. Für mobile Imbissbuden gelten besondere Vorschriften, etwa zum Wagentyp, zur Wasserversorgung, Fettabscheidung etc. Informationen gibt das örtliche Gewerbeaufsichtsamt. Dieses kann Auflagen anordnen, z.B. zum Lärmschutz, zur Isolierung, zur Sicherheit Ihrer Kunden. Falls Sie die Räume vor der Gründung umbauen: Erkundigen Sie sich außerdem bei der Bauaufsichtsbehörde, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen.

Welche weiteren Vorschriften müssen Sie beachten, wenn Sie eine Imbissbude aufmachen?

 

Urheberrechtsabgabe

Wenn Sie in Ihrer Imbissbude Musik oder DVDs abspielen, müssen Sie dafür den Verwertungsgesellschaften Geld für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken bezahlen. Die Tarife richten sich nach der Nutzungsart, etwa Unterhaltungs- oder Tanzmusik, Tonträgerwiedergabe oder anderes. Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für musikalische

Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA),

 

Mitarbeiter

Wenn Sie Angestellte beschäftigen, braucht Ihre Unternehmen eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt, mit der Sie die Mitarbeiter bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung anmelden können. Beachten Sie, dass Ihre Mitarbeiter ständig ihren Sozialversicherungsausweis bei sich tragen müssen. Auskünfte zu geringfügig Beschäftigen gibt die Minijobzentrale.

Ausländische Mitarbeiter brauchen unter Umständen eine Arbeitserlaubnis der örtlichen Ausländerbehörde.

Mitarbeiter müssen in der zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichert sein. Für die Gastronomie ist dies die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten.

Sonstiges

Abfallentsorgung

Den Abfall müssen Sie entsorgen sowie Pfand (Dosenpfand) erheben. Ansprechpartner ist die örtliche Abfallbehörde bzw. das Umweltamt.

Jugendschutz

Beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten sowie beim Zutritt zu Ihrer Imbissbude müssen Sie den Jugendschutz beachten (§§ 4-10 Jugendschutzgesetz).

Nichtraucherschutz

Generell gilt in Gaststätten Rauchverbot. Welche Ausnahmen im jeweiligen Bundesland zulässig sind, erfahren Sie bei der Gewerbebehörde. Ausnahmen sind etwa abgeschlossene Räume oder Raucherclubs.

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Filed Under: Rechtstipps Tagged With: Existenzgruendung, Gastronomie, Imbissstand, Leser

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Der Rechtsratgeber für Existenzgründer
Redline Verlag (Juni 2009), 17,90 Euro
ISBN 978-3-86881-025-7

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