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	<title>Rechtsratgeber &#187; Rechtstipps</title>
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	<description>für Existenzgründer</description>
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		<title>Interview mit dem VR Wirtschaftsbericht &#8211; Basics für Gründer</title>
		<link>http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/2010/05/interview-mit-dem-vr-wirtschaftsmagazin-alles-was-recht-ist/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 May 2010 08:38:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Engelken</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberufler]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>
		<category><![CDATA[Gründung]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor kurzem habe ich dem VR Wirtschaftsbericht ein Interview gegeben. Es ging um die Basics jeder Existenzgründung, unter anderem: Was sind die dringendsten rechtlichen Fragestellungen, die ein Existenzgründer zu beachten hat? Und wie geht man als Gründer dann am besten vor? Wer hilft einem, all diese Fragen zu beantworten? Hier können Sie das ganze Interview [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/wp-content/uploads/2010/05/ratgeber_existenzgruender_engelken.png"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-550" title="ratgeber_existenzgruender_engelken" src="http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/wp-content/uploads/2010/05/ratgeber_existenzgruender_engelken-150x150.png" alt="cover" width="150" height="150" /></a>Vor kurzem habe ich dem <strong>VR Wirtschaftsbericht</strong> ein Interview gegeben. Es ging um die Basics jeder Existenzgründung, unter anderem:</p>
<ul>
<li>Was sind die dringendsten rechtlichen Fragestellungen, die ein Existenzgründer zu beachten hat?</li>
<li>Und wie geht man als Gründer dann am besten vor?</li>
<li>Wer hilft einem, all diese Fragen zu beantworten?</li>
</ul>
<p>Hier können Sie das ganze Interview nachlesen: <a href="http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/wp-content/uploads/2010/05/Interview-VRW-Magazin-0310.pdf">Interview-VRW-Magazin-0310</a></p>
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		</item>
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		<title>Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser &#8211; So erhalten Sie die Freundschaft</title>
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		<pubDate>Mon, 03 May 2010 08:08:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Engelken</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrauen]]></category>

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		<description><![CDATA[Hört beim Geld die Freundschaft auf? Zu dieser Frage hat meine Texttreff-Kollegin Dorothee Köhler einen interessanten Artikel im neuen Frauenmagazin Ava geschrieben. Darin hat sie mich nach meiner Ansicht zum Thema vertragliche Absicherung gefragt. Meine Antwort. Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser. Heißt: erst vertragliche Abreden schriftlich bestätigen lassen, dann loslegen, nicht umgekehrt. Wie genau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/wp-content/uploads/2010/05/logo_Ava-Magazin2.jpg"><img class="size-full wp-image-486" title="logo_Ava-Magazin" src="http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/wp-content/uploads/2010/05/logo_Ava-Magazin2.jpg" alt="Logo Ava-Magazin" width="111" height="75" /></a></p>
<p>Hört beim Geld die Freundschaft auf? Zu dieser Frage hat meine Texttreff-Kollegin Dorothee Köhler einen interessanten Artikel im neuen <a title="Link zum Onlinemagazin Ava" href="www.ava-magazin.de" target="_blank">Frauenmagazin Ava</a> geschrieben. Darin hat sie mich nach meiner Ansicht zum Thema vertragliche Absicherung gefragt. Meine Antwort. Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser.<br />
Heißt: erst vertragliche Abreden schriftlich bestätigen lassen, dann loslegen, nicht umgekehrt.<br />
Wie genau das geht, kann man in dem Artikel lesen:  <a title="Gesamter Artikel als Pdf-Download" href="http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/wp-content/uploads/2010/05/Interview-Ava-Magazin-1002-Geld-oder-Freundschaft.pdf" target="_blank">Ava-Magazin-1002-Geld-oder-Freundschaft</a>.</p>
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		</item>
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		<title>Gibt das Leben dir eine Zitrone, mach Limonade daraus &#8211; Weihnachtsaktion &#8220;Mehr Würze ins Marketing&#8221;</title>
		<link>http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/2009/12/17-dezember-adventskalender-09-%e2%80%9emehr-wurze-ins-marketing%e2%80%9c/</link>
		<comments>http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/2009/12/17-dezember-adventskalender-09-%e2%80%9emehr-wurze-ins-marketing%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 01:25:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Engelken</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Cold calling]]></category>
		<category><![CDATA[Dialogmarketing]]></category>
		<category><![CDATA[UWG]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerb]]></category>

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		<description><![CDATA[Die heutige Würzgeschichte in Heide Liebmanns Adventsaktion dreht sich um die Zitrone. Stellen Sie sich bitte eine Zitrone vor: Gelbe Schale, innen Fruchtfleisch. Sie beißen hinein &#8211; und ? Haben Sie den Mund verzogen? Hat das Saure Sie nicht lustig gemacht? Dann sollten Sie das heutige Motto von Heide Liebmann befolgen: Gibt Ihnen jemand Zitrone, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die heutige Würzgeschichte in <a title="Weihnachtsaktion 2009: Mehr Würze ins Marketing!" href="http://www.heide-liebmann.de/blog/2009/11/26/weihnachtsaktion-2009-mehr-wuerze-ins-marketing/" target="_blank">Heide Liebmanns Adventsaktion</a> dreht sich um die Zitrone.</p>
<p>Stellen Sie sich bitte eine Zitrone vor: Gelbe Schale, innen Fruchtfleisch. Sie beißen hinein &#8211; und ?</p>
<p>Haben Sie den Mund verzogen? Hat das Saure Sie nicht lustig gemacht?</p>
<p>Dann sollten Sie das heutige Motto von Heide Liebmann befolgen:</p>
<blockquote><p>Gibt Ihnen jemand Zitrone, machen Sie Limonade daraus.</p></blockquote>
<p>Anders gesagt, bearbeiten Sie die Zitrone so lange, bis Sie Ihnen schmeckt.</p>
<p>Und was hat die Zitrone mit Marketing zu tun? Ganz einfach. Wenn Sie etwas sauer finden, finden Sie herau, ob Sie positive Seiten daran entdecken können.</p>
<p>Sauer aufstoßen können Ihnen zum Beispiel die nervigen Rechtsvorschriften zum Marketing . Verbote, wo man hinsieht. Und das, wo Sie sich endlich aufgerafft haben mit Ihren Kunden in den Dialog zu treten. Per Telefon, per Email, Fax oder SMS.</p>
<p>Sie greifen also zum Hörer, doch halt! Cold Calling ist verboten.<a title="Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" href="http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html" target="_blank"> § 7 UWG</a> stellt klar, dass Werbung, die einen Markteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt, unzulässig ist. Dazu gehören unerbetene Telefonanrufe, Emails und Faxe.</p>
<blockquote><p>Vor allem für Telefonwerbung ist die Luft dünner geworden. Seit dem 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Kraft, welches unerbetene Telefonanrufe mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Außerdem verboten: Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer. Hier droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.</p></blockquote>
<p>Sie lassen den Hörer sinken und überlegen, wie Sie aus der Vorschriftenzitrone Limonade machen können. Ganz ehrlich: Wenn Sie kein abgebrühter Callcenter-Agent sind, sondern ein netter normaler Freiberufler oder eine ganz gewöhnliche freundliche Gewerbetreibende, sind Sie doch auch froh, wenn Sie niemanden belästigen müssen – oder?</p>
<p>Dann sollten Sie nach einem eleganten Weg suchen, die Zustimmung Ihres Kunden dafür vorher zu bekommen, dass Sie ihn anrufen, ihm mailen oder faxen dürfen. Nur wenn Sie seine Zustimmung bekommen haben oder sie rechtlich nicht notwendig war, verstoßen Sie mit einem Anruf nicht gegen das UWG und es drohen weder Abmahnung noch Bußgeld.</p>
<p><strong>Werbung in laufender Geschäftsbeziehung</strong></p>
<p>Verzichtbar ist die Einwilligung, wenn Sie mit dem Kunden bereits eine laufende Geschäftsbeziehung haben und er bereits früher <strong>ähnliche Produkte</strong> oder <strong>Dienstleistungen</strong> von Ihnen gekauft hat wie die, für die Sie jetzt werben wollen.</p>
<blockquote><p>Denken Sie also nach: Haben Sie ihm früher schon Urlaubsreisen in die Türkei, Ehecoaching oder Katzenfutter verkauft oder zumindest mit ihm darüber Verkaufsverhandlungen geführt? Und wollen Sie ihm jetzt Last-Minute-Griechenland, Scheidungsaufarbeitung oder Hundefutter anbieten?</p></blockquote>
<p>Wenn ja, könnte man Ihr Angebot als zumindest ähnlich ansehen. Folge: Sie brauchen sich um eine extra Einverständniserklärung keine Gedanken zu machen. (Ein Grund mehr, warum einmal geknüpfte Kundenbeziehungen so wertvoll sind.)</p>
<p><strong>Einwilligung bekommen</strong></p>
<p>Wie  bekommen Sie die Einwilligung in Mails und Telefonanrufe, Fax und SMS? Wenn ein Kunde etwas bei Ihnen bestellt, erfragen Sie freundlich seine Einwilligung, ihn über weitere Produkte/Dienstleistungen zu informieren. Versichern Sie ihm, dass Sie seine Privatsphäre respektieren und kein Callcenter sind und ihn weder vor 8.00 Uhr noch nach 20.00 Uhr anrufen und nie an Sonn- und Feiertagen nie.</p>
<p>Wenn Sie ein Mailing oder einen Newsletter verschicken wollen, ist neben dem normalen Mailing per Post eine der effektivsten Möglichkeiten mittlerweile das Newsletter-Abo auf der Webseite. Damit können Sie die Erlaubnis vom Empfänger bekommen, mit Ihrer Mail oder Ihrem Newsletter beschickt zu werden.</p>
<p>Wenn Sie noch keinen Newsletter anbieten, sollten Sie es noch heute beginnen. In diesen können Sie allen Inhalt hineinpacken, den Sie möchten. Sie müssen nur dafür sorgen, dass Ihr Kunde den Newsletter auch will. Kunden, die etwas wollen, sind weitaus empfänglicher für Ihre Botschaften als Kunden, die nichts von Ihnen wollen, banale aber zutreffende Erkenntnis.</p>
<p><strong>So gehen Sie sicher, dass Ihr Kunde eingewilligt hat</strong></p>
<p>Um sicher zu gehen, dass Ihr Kunde den Newsletter bzw. Ihre Informationen will, verwenden Sie das <strong>Double-Opt-In-Verfahren</strong>. Bieten Sie allen Nutzern Ihrer Webseite an, sich mit ihrer Email für den Empfang Ihres Newsletters oder Ihres &#8220;Tipp des Monats&#8221; oder Ähnliches zu registrieren.</p>
<p>Um auszuschließen, dass Ihr Kunde nicht gegen seinen Willen von jemand anders registriert wurde, lassen Sie ihn die Bestellung des Newsletters noch einmal bestätigen (doppelte Bestätigung). Dafür muss er auf eine Mail antworten, die Sie ihm (automatisch) aufgrund seiner Registrierung zugeschickt haben.</p>
<p>Wenn er das tut, ist alles paletti und Sie dürfen Ihm künftig Ihren Newsletter oder Ihren Tipp des Monats oder was auch immer zuschicken.</p>
<p>Zum Beispiel so:</p>
<blockquote><p>Anmeldung zum kostenlosen Tipp-des-Monats von Elfriede Zitronenlimonade:</p>
<p>Vorname: Hansi</p>
<p>Nachname: Zitronenliebhaber</p>
<p>Emailadresse (erforderlich): <a href="mailto:Hansi@zitronenpresse.de">Hansi@zitronenpresse.de</a></p>
<p>Ich möchte gerne von Elfriede.Zitronenliebhaber.de per E-Mail und telefonisch über neue Angebote von Zitronenliebhaber.de informiert werden. Diesen Service kann ich jederzeit per Klick auf den Link am Ende der Email abbestellen.“</p></blockquote>
<p>Der letzte Satz ist wichtig, weil Menschen ja gerne ab und zu ihre Meinung ändern. Sie sollten (und müssen es rechtlich gesehen auch) deshalb Ihren Kunden in jeder Mail die Möglichkeit geben, den Newsletter abzubestellen. Das gleiche gilt für Telefonate.<strong> </strong>Sie<strong> </strong>sollten in jedem Telefonat darauf hinweisen, dass der Kunde der weiteren Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen kann.</p>
<p>Sie können diese Maßnahme sowie die anderen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsvorschriften zum Marketing als nervend und einengend empfinden (Zitrone). Sie können die Pflicht, Verfahren wie das Double opt in zu benutzen, aber auch als Chance ansehen.</p>
<p>Sie können hier nämlich dem Kunden im Sinne eines echten Dialogmarketings zeigen, dass Ihnen sein Wohl und seine Interessen am Herzen liegen (Limonade).</p>
<p>Anders gesagt: Wenn Sie Ihre Kunden nicht nerven sondern erfreuen, haben Sie langfristig mehr Marketingerfolg.</p>
<ul>
<li>Mehr Tipps finden Sie im Rechtsratgeber und auf der <a href="http://www.bmj.bund.de/cold-calling" target="_blank">Seite des BMJ zur Telefonwerbung.</a></li>
<li>Das nächste Türchen in Heide Liebmanns Adventskalender öffnet sich <a title="Weihnachtsaktion 2009: Mehr Würze ins Marketing!" href="http://www.heide-liebmann.de/blog/2009/11/26/weihnachtsaktion-2009-mehr-wuerze-ins-marketing/" target="_blank">hier</a>.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>EXPERTENTIPP: Erfolgreich mit  gut organisierter Buchhaltung</title>
		<link>http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/2009/11/expertentipp-erfolgreich-mit-gut-organisierter-buchhaltung/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 14:02:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Engelken</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Constanze Hacke]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberufler]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine gut organisierte Buchhaltung sorgt dafür, dass Sie den Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens behalten. Und nur dann können Sie erfolgreich sein. Constanze Hacke ist Wirtschaftsjournalistin und Inhaberin der Firma Wirtschaft – leicht gemacht! www.c-hacke.de . Sie gibt Tipps, was Sie bei der Buchhaltung beachten sollten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Egal, ob Ihr Unternehmen noch in der Startphase ist oder Sie bereits gegründet haben: Am Thema Buchführung kommen Sie nicht vorbei. Eine gut organisierte Buchhaltung sorgt dafür, dass Sie den Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens behalten. Und nur dann können Sie erfolgreich sein.</p>
<div id="attachment_288" class="wp-caption alignleft" style="width: 192px"><a href="http://c-hacke.de" target="_blank"><img class="size-full wp-image-288" title="Constanze Hacke" src="http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/wp-content/uploads/2009/11/Constanze-Hacke.png" alt="Wirtschaft leicht gemacht" width="182" height="265" /></a><p class="wp-caption-text">Wirtschaft - leicht gemacht! Constanze Hacke</p></div>
<p><strong> Constanze Hacke </strong>ist Wirtschaftsjournalistin und Inhaberin der Firma<strong> Wirtschaft – leicht gemacht! <a href="http://www.c-hacke.de" target="_blank">www.c-hacke.de </a>. </strong>Sie gibt Tipps, was Sie bei der Buchhaltung beachten sollten.</p>
<p><strong><em>Rechtsratgeber</em>:</strong> Frau Hacke, Ihr Unternehmen heißt „Wirtschaft – leicht gemacht!“. Kann etwas so Komplexes wie die Buchführung „leicht“ sein oder sollten Unternehmer das von vornherein auslagern?</p>
<p><strong>Constanze Hacke</strong>: Tatsache ist, dass viele von Themen, die sich um Zahlen drehen, erst einmal abgeschreckt sind und alles an den Steuerberater weitergeben. Es ist jedoch – auch und gerade für Neu-Unternehmer – wichtig, über seine Zahlen Klarheit zu haben. Denn nur wer einen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben hat, weiß, ob er wirtschaftlich arbeitet oder ob er nachjustieren muss.</p>
<p><strong><em>Rechtsratgeber:</em></strong> Die Buchführung ermöglicht diesen Überblick über die eigene finanzielle Situation?</p>
<blockquote><p>Zahlen kennen – wirtschaftliche Preise kalkulieren</p></blockquote>
<p><strong>Constanze Hacke:</strong> Ja. Vor allem dann, wenn man sich selbst darum kümmert – oder eben einen guten Steuerberater hat, der einem verständlich die Zahlen erläutert. Ich plädiere jedoch immer dafür, einen Teil der Buchhaltung selbst zu übernehmen. Denn wenn man regelmäßig seine Einnahmen und Ausgaben auflisten muss, sieht man, ob beispielsweise bestimmte Kosten aus dem Ruder laufen. Oder ob die Akquise sich in Euro und Cent auszahlt. Gerade bei Freiberuflern erlebt man immer wieder, dass diese ihre Honorare an dem ausrichten, was der Kunde bereit ist zu zahlen – oder aber daran, was der Mitwettbewerber verlangt. Umgekehrt muss ein Schuh daraus werden: Zunächst muss man seine Kosten kennen – nicht nur die betrieblichen, sondern auch die privaten; schließlich will man ja vom eigenen Unternehmen auch leben können. Und auf dieser Basis kann man dann seine Preise kalkulieren.</p>
<p><strong><em>Rechtsratgeber:</em></strong> Kaufleute müssen ab einem bestimmten Umsatz bzw. Gewinn bilanzieren, also die so genannte doppelte Buchführung machen. Dazu gehören umfangreiche Aufzeichnungspflichten. Gilt ähnliches auch schon für Existenzgründer?</p>
<p><strong>Constanze Hacke:</strong> Nein, für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, reicht die so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Einnahmen addieren, betriebliche Ausgaben davon abziehen – so wird der Gewinn ermittelt. Allerdings gibt es für die Steuererklärung inzwischen ein eigenes Formular, das man ab einer bestimmten Umsatzgröße auch nutzen muss. Freiberufler können übrigens unabhängig von ihrem Gewinn und Umsatz immer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, sie müssen nicht bilanzieren. Aber auch für sie gelten natürlich die Grundsätze einer ordentlichen Buchführung, etwa vollständige, richtige, zeitgerechte Erfassungen sowie die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung.</p>
<p><strong><em>Rechtsratgeber:</em></strong> Was ist dann mit dem berühmten Schuhkarton für die Belege?</p>
<p><strong>Constanze Hacke</strong>: Selbst wenn man die Buchhaltung vom Steuerberater erledigen lässt, wird dieser sich freuen, wenn man ihm nicht den Schuhkarton überreicht, sondern bereits vorsortierte Belege. Diese kann man nach bestimmten Kostenarten ordnen, zum Beispiel Bürobedarf, Porto, Telefon, Reisekosten usw. Außerdem noch ein Ordner für Ausgangsrechnungen und Kontoauszüge – dann ist man schon ganz gut strukturiert.</p>
<p><strong><em>Rechtsratgeber:</em></strong> Sollten Existenzgründer ein Buchhaltungsprogramm benützen oder reicht eine Exceltabelle für die Einnahmen und Ausgaben?</p>
<p><strong>Constanze Hacke</strong>: Wenn man die Sache selbst in die Hand nehmen will, sollte man es richtig machen und eine Software nutzen. Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Programmen, die auch Zusatzfunktionen bieten, um die Zahlen betriebswirtschaftlich auszuwerten. Damit der Steuerberater aber die Buchhaltung nicht noch einmal in seinen Computer eingeben muss, empfiehlt es sich, die Wahl der Software mit dem Berater abzustimmen. Auf diese Weise können die Daten direkt vom Computer des Unternehmers zum Steuerberater übertragen werden. Kostengünstig kann es auch sein, wenn der Steuerberater Unterlizenzen für das Programm, das er selbst nutzt, vergibt. Ganz wichtig ist es jedoch, sich mit der Buchhaltung und dem damit verbundenen „Buchen“ – also dem Zuordnen der Einnahmen und Ausgaben zu bestimmten Kostenstellen – zu befassen. Aber auch das ist zu schaffen, dazu gibt es auch Workshops, wo man sich in praktischen Übungen mit dem Thema auseinandersetzt.</p>
<p><strong><em>Rechtsratgeber</em></strong><strong>:</strong> Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres muss eine Steuererklärung mit der Einnahmenüberschussrechnung abgegeben werden. Wie können sich kleine Unternehmer optimal darauf vorbereiten?</p>
<p><strong>Constanze Hacke</strong>: Wenn man bereits eine Software nutzt, so werden die eingegebenen Zahlen direkt für alle Steuererklärungen umgewandelt: Die Programme generieren automatisch Umsatzsteuer-Voranmeldungen; auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Programms holt sich die Zahlen, die man eingegeben hat, automatisch an die richtige Stelle. Wer mit einer Excel-Tabelle arbeitet, sollte darauf achten, dass die jeweiligen Posten auf das Formular des Finanzamts zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgestimmt sind. So muss man dort am Ende nur die jeweilige Jahressumme eintragen.</p>
<p><strong><em>Rechtsratgeber:</em></strong> Welche Belege muss ich aufbewahren?</p>
<p><strong>Constanze Hacke</strong>: Zu Ihren Pflichten als Unternehmer gehört, dass Sie nicht nur Rechnungen, sondern sämtliche Vorgänge, die mit Ihrem Betrieb in Zusammenhang stehen, aufbewahren müssen. Dafür gibt es vorgeschriebene Fristen. So müssen etwa Kontoauszüge, Belege, Rechnungen, Buchführungsprogramme, Steuererklärungen oder auch Fahrtenbücher zehn Jahre aufbewahrt werden. Angebote, Auftragsbestätigungen, Schriftverkehr oder Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung müssen sechs Jahre archiviert werden.</p>
<p><strong><em>Rechtsratgeber: </em></strong>Verraten Sie uns, welches Programm Sie in Ihrer Buchhaltung benutzen?</p>
<p><strong>Constanze Hacke</strong>: Ich selbst nutze inzwischen per Unterlizenz meiner Steuerberaterin ein Programm des Anbieters AGENDA Software. Dazu noch ein genereller Tipp: Alle Programme bieten für neue Kunden die Möglichkeit einer Testversion. Die sollte man in jedem Fall nutzen – einfach um zu schauen, ob man mit der jeweiligen Menüführung klarkommt und ob sich alles auf Anhieb erschließt.</p>
<p><strong>Buchführung </strong>­leicht<strong> gemacht </strong></p>
<p><strong>Tipp:</strong> Buchen Sie den <a href="http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/workshops/buchhaltung-im-griff.html" target="_blank">Workshop mit Constanze Hacke „Buchhaltung im Griff“ – nächster Termin 22. April 2010</a></p>
<p>Weitere Workshops bei Constanze Hacke: <a href="http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/workshops/preise-kalkulieren-verhandeln.html" target="_blank">&#8220;Preise kalkulieren und verhandeln&#8221;</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Special für die Leser der Pommeswelt: Gründung einer Pommesbude – welche Rechtsvorschriften müssen Sie beachten?</title>
		<link>http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/2009/10/grundung-in-der-gastronomie-imbissbude/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 15:58:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Engelken</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgruendung]]></category>
		<category><![CDATA[Gastronomie]]></category>
		<category><![CDATA[Imbissstand]]></category>
		<category><![CDATA[Leser]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie als Existenzgründer in der Pommeswelt unterwegs sind, sprich:  einen Imbissstand eröffnen möchten, müssen Sie einige Rechtsvorschriften beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier. Die wichtigste: Wer ein Gaststättengewerbe eröffnen möchte, braucht eine Gaststättenerlaubnis. Erst wenn die Gewerbeerlaubnis erteilt ist: Gewerbeanmeldung Wenn Ihr Unternehmen eine Gaststättenerlaubnis benötigt (siehe unten), müssen Sie sich diese erst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/wp-content/uploads/2009/10/ratgeber_existenzgruender_engelken.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-552" title="ratgeber_existenzgruender_engelken" src="http://www.rechtsratgeber-existenzgruender.de/wp-content/uploads/2009/10/ratgeber_existenzgruender_engelken-150x150.jpg" alt="cover" width="150" height="150" /></a>Wenn Sie als Existenzgründer in der <a href="http://www.pommeswelt.de" target="_blank">Pommeswelt </a>unterwegs sind, sprich:  einen Imbissstand eröffnen möchten, müssen Sie einige Rechtsvorschriften beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.<span id="more-259"></span><br />
Die wichtigste: Wer ein Gaststättengewerbe eröffnen möchte, braucht eine <a href="../../../../../245/glossar/gaststattenerlaubnis">Gaststättenerlaubnis</a>.</p>
<p><strong>Erst wenn die Gewerbeerlaubnis erteilt ist: Gewerbeanmeldung</strong></p>
<p>Wenn Ihr Unternehmen eine Gaststättenerlaubnis benötigt (siehe unten), müssen Sie sich diese erst beschaffen, bevor Sie beim Gewerbeamt ihr Gewerbe anmelden können.</p>
<p>Aufgrund der Gewerbeanmeldung informiert die  Behörde automatisch das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, das Ordnungsamt und die Berufsgenossenschaft. Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Voraussetzungen: Wer braucht eine Gaststättenerlaubnis?</strong><br />
Eine Gaststättenerlaubnis, auch Konzession genannt, benötigen Sie (gemäß § 1 Gaststättengesetz), wenn Sie in Ihrer Gaststätte entweder Alkohol verkaufen (auch Bier in Flaschen) oder zubereitetes Essen, das vor Ort verzehrt wird. Vor Ort heißt, dass Ihre Gäste an Ort und Stelle, d.h. im Sitzen oder an Stehtischen essen und trinken können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Beispiel</em></strong><em>: Für einen <strong>mobilen Fastfood-Stand </strong>kann eine Erlaubnis nötig sein, wenn das Essen an Ort und Stelle verzehrt wird. </em></p>
<p><em>Beachten Sie außerdem, dass Sie für eine mobile Pommesbude bzw. einen Fastfood-Stand, der nicht länger als ein paar Wochen an einem Platz steht, eine Reisegewerbekarte benötigen. Bleibt der Wagen länger an einem Fleck stehen, handelt es sich um ein stehendes Gewerbe, zu dessen Eröffnung eine Gewerbeanmeldung ausreicht.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ausnahmen</strong><strong>: Wenn Sie nur alkoholfreie Getränke ausschenken oder wenn die zubereiteten Speisen nicht an Ort und Stelle gegessen, sondern nur mitgenommen werden, ist </strong><strong>keine</strong><strong> Konzession erforderlich. </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Beispiel: </em></strong><em>Für <strong>Pommes-Frites-Automaten</strong>, in denen Pommes frites unmittelbar zum Verzehr zubereitet werden und die im Vorbeigehen benutzt werden, ist keine Gaststättenerlaubnis nötig.</em><em> </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wichtig: Gewerbebehörde hat das letzte Wort</strong></p>
<p>Ob in Ihrem konkreten Fall eine Gaststättenerlaubnis nötig ist oder eine einfache Gewerbeanmeldung ausreicht, entscheidet die zuständige Gewerbebehörde Ihrer Gemeinde. Lassen Sie sich vorher beraten.</p>
<p><strong>Was kostet die Gaststättenerlaubnis für eine Pommesbude?</strong></p>
<p>Der Preis einer Gaststättenkonzession hängt von der Art und Größe des konkreten Objekts ab und variiert von Stadt zu Stadt. Die Spanne reicht von etwa 500 Euro für einen Kiosk bis hin zu mehreren tausend Euro für ein Restaurant.</p>
<p><strong>Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Gaststättenerlaubnis erfüllen? </strong></p>
<p>Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre persönlich fachliche und sachliche Eignung und die Eignung der Räumlichkeiten nachweisen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Die persönliche Zuverlässigkeit</strong></p>
<p>Weisen Sie nach durch die Vorlage von:</p>
<p>- Führungszeugnis</p>
<p>- Auszug aus dem Gewerbezentralregister</p>
<p>- Steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts</p>
<p>- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis</p>
<p>- Eventuell: falls Ihr Unternehmen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine GmbH ist, zusätzlich durch einen Auszug aus dem Handelsregister sowie Angaben zu den geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern der Gesellschaft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Die fachliche und sachliche Eignung weisen Sie nach durch: </strong></p>
<p>- eine Ausbildung oder vergleichbare praktische Erfahrung in der Gastronomie oder alternativ durch eine lebensmittel- und hygienerechtliche Unterrichtung durch die IHK.</p>
<p>- Sie und Ihre Mitarbeiter benötigen ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3. Die räumlichen Voraussetzungen weisen Sie nach durch: </strong></p>
<p>entsprechende Miet- oder Kaufverträge. Die Räume müssen bauliche und sicherheitsrechtliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Toiletten für Personal und Gäste. Ausnahme: die mobile Pommesbude. Für mobile Imbissbuden gelten besondere Vorschriften, etwa zum Wagentyp, zur Wasserversorgung, Fettabscheidung etc. Informationen gibt das örtliche Gewerbeaufsichtsamt. Dieses kann Auflagen anordnen, z.B. zum Lärmschutz, zur Isolierung, zur Sicherheit Ihrer Kunden. Falls Sie die Räume vor der Gründung umbauen: Erkundigen Sie sich außerdem bei der Bauaufsichtsbehörde, ob Sie eine <strong>Baugenehmigung</strong> brauchen.</p>
<p><strong>Welche weiteren Vorschriften müssen Sie beachten, wenn Sie eine Imbissbude aufmachen?</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Urheberrechtsabgabe </strong></p>
<p>Wenn Sie in Ihrer Imbissbude Musik oder DVDs abspielen, müssen Sie dafür den Verwertungsgesellschaften Geld für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken bezahlen. Die Tarife richten sich nach der Nutzungsart, etwa Unterhaltungs- oder Tanzmusik, Tonträgerwiedergabe oder anderes. Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für musikalische</p>
<p>Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (<a href="http://www.gema.de/">GEMA</a>),</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Mitarbeiter</strong></p>
<p>Wenn Sie Angestellte beschäftigen, braucht Ihre Unternehmen eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt, mit der Sie die Mitarbeiter bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung anmelden können. Beachten Sie, dass Ihre Mitarbeiter ständig ihren Sozialversicherungsausweis bei sich tragen müssen. Auskünfte zu geringfügig Beschäftigen gibt die <a href="http://www.minijob-zentrale.de/">Minijobzentrale</a>.</p>
<p>Ausländische Mitarbeiter brauchen unter Umständen eine Arbeitserlaubnis der örtlichen Ausländerbehörde.</p>
<p>Mitarbeiter müssen in der zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichert sein. Für die Gastronomie ist dies die <a href="http://www.bgn.de/">Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten</a>.</p>
<p><strong>Sonstiges</strong></p>
<p><strong>Abfallentsorgung</strong></p>
<p>Den Abfall müssen Sie entsorgen sowie Pfand (Dosenpfand) erheben. Ansprechpartner ist die örtliche Abfallbehörde bzw. das Umweltamt.</p>
<p><strong>Jugendschutz</strong></p>
<p>Beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten sowie beim Zutritt zu Ihrer Imbissbude müssen Sie den Jugendschutz beachten (§§ 4-10 <a href="http://bundesrecht.juris.de/juschg/">Jugendschutzgesetz</a>).</p>
<p><strong>Nichtraucherschutz</strong></p>
<p>Generell gilt in Gaststätten Rauchverbot. Welche Ausnahmen im jeweiligen Bundesland zulässig sind, erfahren Sie bei der Gewerbebehörde. Ausnahmen sind etwa abgeschlossene Räume oder Raucherclubs.</p>
<p>Mehr zum Thema erfahren Sie im <a href="http://www.amazon.de/gp/product/3868810250?ie=UTF8&amp;tag=rechtsratge0b-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3868810250" target="_blank">Rechtsratgeber für Existenzgründer</a> (Amazon)</p>
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		<title>Links für Existenzgründer Teil 2</title>
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		<pubDate>Mon, 04 May 2009 16:20:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Engelken</dc:creator>
				<category><![CDATA[Links für Gründer]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Adressen]]></category>

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		<description><![CDATA[Kammern www.bak.de Tel. 030 / 26 39 44 &#8211; 0: Bundesarchitektenkammer. www.brak.de Bundesrechtsanwaltskammer. www.bundesaerztekammer.de Bundesärztekammer. www.bundesingenieurkammer.de Tel. 30 / 25 34 29 00: Bundesingenieurkammer www.bnotk.de Bundesnotarkammer. www.bstk.de Bundessteuerberaterkammer. www.ihk24.de Sammelplattform der Industrie- und Handelkammern mit IHK-Finder. www.frankfurt-main.ihk.de IHK Frankfurt. www.stuttgart.ihk24.de IHK Stuttgart. www.landwirtschaftskammern.de Zentralseite der Landeslandwirtschaftskammern. www.wpk.de Wirtschaftsprüferkammer. www.zdh.de Zentralverband des deutschen Handwerks.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kammern</strong></p>
<ul>
<li> <a href="http://www.bak.de/">www.bak.de</a> Tel. 030 / 26 39 44 &#8211; 0: Bundesarchitektenkammer.</li>
<li> <a href="http://www.brak.de/">www.brak.de</a> Bundesrechtsanwaltskammer.</li>
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