Glossar: Gaststättenerlaubnis
Eine Gaststättenerlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz) braucht, wer ein Gaststättengewerbe betreiben will. Ausnahme: keine Erlaubnis braucht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
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[...] Diese und ähnliche Fragen erreichen uns hier in der Pommeswelt immer wieder. Direkt per Mail oder auch via Statistik, in der ich sehen kann, welche Fragen die Suchenden zu uns führen. Juristisch einwandfreien und korrekten Rat haben Imbissgründer hier aber bislang vergeblich gesucht. Bis heute. Denn voller Freude kann ich allen gründungswilligen Imbissbudenbetreibern in Spe heute eine Gastautorin vorstellen, die sich auskennt: Eva Engelken aus Mönchengladbach. Sie ist Juristin und Wirtschaftsjournalistin und Autorin des Rechtsratgebers für Existenzgründer. Sie kennt sich also bestens aus. Für die Pommeswelt hat sie nun zusammen getragen, welche Rechtsvorschriften man beachten muss, wenn man einen Imbissstand eröffnen möchte. Die wichtigste: Wer ein Gaststättengewerbe eröffnen möchte, braucht eine Gaststättenerlaubnis. [...]