Glossar: Einnahmenüberschussrechnung

Nicht ins Handelsregister eingetragene Gewerbebetriebe und Freiberufler haben keine Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Bilanzierung.  Sie müssen nur ihre Ausgaben und Einnahmen aufzeichnen und am Jahresende den Gewinn ermitteln. Eine Pflicht zur kaufmännischen Buchführung entsteht, wenn der Geschäftsbetrieb des Einzelunternehmens irgendwann so umfangreich wird, dass es als Handelsgewerbe ins Handelsregister eintragen werden muss. Mehr dazu im Rechtsratgeber für Existenzgründer

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